Freiwilligendienst aller Generationen bietet umfassenden Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Freiwillige sind vom 1. Januar 2009 an unfall- und haftpflichtversichert

Wer sich von 2008 an im neuen Freiwilligendienst aller Generationen engagiert, steht bei seinem Einsatz generell unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hin.

Mit dem Freiwilligendienst aller Generationen hat die Bundesregierung verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Freiwilligen geschaffen. Dazu gehören die Absicherung bei Unfällen oder Krankheiten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes auftreten und der Haftpflichtschutz. Freiwillige, die sich im neuen Freiwilligendienst engagieren, genießen unabhängig vom Einsatzfeld als Pflichtversicherte den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem sind sie über den Träger haftpflichtversichert.

Mit dem Start des neuen Freiwilligendienstes am 1. Januar 2008 werden die bislang gültigen vielfältigen Versicherungsregelungen gebündelt und der Versicherungsschutz ausgedehnt; die bisher erforderlichen und in vielen Fällen komplizierten Einzelfallprüfungen entfallen. Zusätzlich zur Unfallversicherung garantiert der neue Dienst den Freiwilligen auch den Schutz einer Haftpflichtversicherung. Träger und Einsatzstellen erhalten mit der gesetzlichen Verankerung eine bessere Planungssicherheit für den Einsatz von Freiwilligen.

Der neue Freiwilligendienst aller Generationen, der am 1. Januar 2009 beginnt, unterstützt bundesweit Menschen, die freiwillig aktiv werden wollen und fördert das Miteinander der Generationen.


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